Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1. Gestaltung der Bedingungen
Lieferungen,
Leistungen und Angebote des Blumenfachgeschäfts erfolgen aus-schließlich
aufgrund der einheitlich geltenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Blumenfachgeschäfte“.
Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der
übrigen Bestimmun-gen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge
nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und
Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
§2. Vertragsabschluss
Schriftliche
Angebote des Blumenfachgeschäfts können nur unverzüglich angenommen werden, es
sei denn, dass eine längere Bindung vereinbart ist. Nebenabreden können nur
schriftlich vereinbart werden.
§3.
Preise
Die Preise des Blumenfachgeschäfts verstehen sich einschließlich der gültigen
Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf
hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, also etwa Anlieferungen, Versand,
Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien,
Arrangieren an drittem Ort, usw.
§4.
Fälligkeit
Die
Lieferungen des Blumenfachgeschäfts sind sofort in bar zu vergüten, sofern nicht
ausnahmsweise ein Zahlungsziel vereinbart wird. Schecks oder Wechsel werden nur
zahlungshalber angenommen.
§5.
Lieferzeit
und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist am vereinbarten Tag anzuliefern und anzunehmen. Bei
Bestellungen für Sonn- und Feiertage ist das Blumenfachgeschäft berechtigt, die
Ware am Vortag anzuliefern. Wird der Kunde am Vortag nicht angetroffen, wird
das Blumenfachgeschäft die vorausbestellte Ware am vereinbarten Tag anliefern.
Jede Versendung oder Anlieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Das Blumenfachgeschäft haftet nicht bei unleserlicher, unvollständiger oder
falscher Liefer-anschrift. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haftet das
Blumenfachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung
oder Zerstörung.
§6.
Gewährleistung und Haftung
(1) Hat der Kunde
Waren vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen bzw. Pflanzen in
Struktur und Farbe gegenüber den besichtigten Pflanzen abweichen, soweit dies
handelsüblich ist, es sei denn, dass eine spezielle Vereinbarung über Sorte
und/oder Pflanze getroffen wurde.
(2) Ist die
gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das
Blumenfachgeschäft zunächst berechtigt, nach seiner Wahl dem Kunden Ersatz zu
liefern oder nachzubessern. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung
fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Preisminderung verlangen oder vom Vertrag
zurücktreten
(3) Offensichtliche
Mängel müssen dem Blumenfachgeschäft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb
von 48 Stunden nach der Lieferung, möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die
mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des
Mangels befinden, zur Besichtigung durch das Blumenfachgeschäft bereitzuhalten.
Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung
des Blumenfachgeschäfts aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist
ausgeschlossen. Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG sind,
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
(4) Das
Blumenfachgeschäft leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von
Pflegehin-weisen.
(5) Schadensersatzansprüche
aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver
Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit ist, sofern es
sich nicht um einen Verbraucher handelt, vom Geschädigten zu beweisen.
(6) Von den
Blumenfachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen
Porosität eine gewisse Wasseraufnahme besitzen; sie sind nicht als wasserdicht,
sondern als mehr oder weniger wasserundurchlässig zu bezeichnen. Das
Blumenfachgeschäft kann deshalb keinen Ersatz für Schäden leisten, die dadurch
entstehen, dass der Kunde es unterlässt, zusätzliche Überlaufgefäße,
Wasserauffangschalen oder ähnliche wasserdichte Behälter aufzustellen.
§7.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Inhabers des
Blumenfachgeschäfts.
§8.
Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Blumenfachgeschäfts.
Herausgegeben
von der Bundesinnung der Gärtner und Floristen im März 2003.